Bindung durch Vertrauen
Denken | Fühlen | Handeln
 

LEISTUNGEN

Unsere Coaching-Leistungen


Impfungen gegen SHPPI/LT (Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Zwingerhusten und Tollwut) sind Voraussetzung für die Teilnahme am Gruppentraining.

Welpen können zunächst auch ohne Zwingerhusten- und Tollwutimpfung teilnehmen, da diese Impfung i.d.R. später erfolgt.




Einzelcoaching:









Termine: nach Absprache

Kosten: 69,90€ / 60 Minuten

 zzgl. Anfahrtskosten


10-er Karte: 629,10€ (10% Rabatt)

  5-er Karte: 332,05€ (5% Rabatt)



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Bindung durch Vertrauen

Persönliches Coaching bietet immer den Raum und die Zeit auf Ihre individuellen Wünsche, Vorstellungen und Inhalte einzugehen. Ich bekomme einen wertvollen Überblick über die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Hund, lerne Ihre gemeinsamen Alltagssituationen kennen und kann mich dadurch gezielt auf Sie und Ihren Hund einstellen. Diese Erkenntnisse sind von unglaublichem Wert.


Schritt 1:

Wir lernen uns kennen und formulieren gemeinsam Ihr Trainingsziel.

Eine klare Zieldefinition ist die Basis eines erfolgreichen Trainings!

Schritt 2:

Neben theoretischen Hintergründen, die Sie über das Lernverhalten Ihres Hundes erfahren, zeige ich Ihnen Techniken, wie Sie Ihren Hund an das gewünschte Ziel heranführen.


Schritt 3:

Sie werden bemerken, dass sich die Kommunikation zu Ihrem Hund auch im Alltag verändert und Sie mit Ihrem Hund zu einem Team heranwachsen.


 Hundeführerschein











Termine: Nach Absprache

Kosten:
Theorie 75,00€
inkl. der behördlichen Gebühr von 17,15€

Zum Beantworten der Fragen hat der Prüfling max. 45 Minuten Zeit.


Praxis 75,00€ 

Dauer: ca. 60 Minuten

Geprüft wird das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit

ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter.

Die Prüfungssituationen werden sowohl im ablenkungsarmer

Umgebung sowie im verkehrsöffentlichen Bereich geprüft.

Anmeldung






 

Hundehaltersachkundeprüfung -
Niedersachsen

Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht  obligatorisch.

Die praktische und theoretische Sachkundeprüfung für Hundehalterinnen und Hundehalter dient

dem Nachweis der Sachkunde nach § 3 Abs. 1 und 2 NHundG.


In § 3 Abs. 6 Nr. 4 NHundG ist geregelt, dass die erforderliche Sachkunde zum Halten

eines Hundes auch besitzt, wer nachweislich eine sonstige Prüfung bestanden hat, die

vom Fachministerium als gleichwertig anerkannt worden ist. 

 


 

Eine Liste welche "sonstige Prüfungen" bislang anerkannt sind, finden Sie hier:

 

Link

 


Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.